Antikorruptions- Richtlinen

Der vom World Economic Forum ausgearbeitete Global Competitiveness Report nennt die Korruption als Haupthindernis bei der Führung der Geschäfte, das die Organisationen dem Risiko aussetzt, ihre betrieblichen, Berichts- und Compliance-Ziele nicht zu erreichen, und stellt eine bedeutende Bedrohung für nachhaltiges Wachstum, für die Stabilität und den freien
Wettbewerb der Märkte dar.

In den letzten Jahren haben korruptionsbedingte Problemstellungen auf internationaler Ebene immer stärker an Bedeutung gewonnen, so dass die Strafen für Verstösse gegen die wichtigsten Rechtsvorschriften nach und nach verschärft wurden. Rechtssubjekte (natürliche Personen, juristische Personen und quasi-juristische Personen), die gegen die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung verstossen, können, je nach beteiligtem Rechtssubjekt, mit Geld-, Verbots- und Haftstrafen belegt werden und dadurch die Reputation des Unternehmens schwer beschädigen.

Im Einklang mit den von den Regierungen geförderten Verfahren, die, sowohl auf lokaler Ebene als auch durch internationale Übereinkünfte, einen Rechtsrahmen geschaffen haben, der sich das Ziel setzt, von Korruptionstatbeständen abzuschrecken, müssen die Organisationen
ihrerseits das Ziel haben, aktiv zur Bekämpfung der Korruption beizutragen.
In dieser Hinsicht verpflichten sich die Unternehmen der IBSA Gruppe (im Folgenden auch «Unternehmen der Gruppe», «IBSA Gruppe» oder «Gruppe»), in allen geografischen Umfeldern mit Aufrichtigkeit, Integrität, Ethik und entsprechend den höchsten Anti-Korruptionsstandards zu operieren.

In diesem Zusammenhang hat die immer grössere Rolle, welche die Gruppe auf internationaler Ebene, auch mittels Partnerschaften mit örtlichen Vertretern und der Einrichtung von Vertretungsbüros und Filialen im Ausland, einnimmt, es geboten erscheinen lassen, zusätzlich zu den bereits formalisierten Führungs- und Planungsinstrumenten, die vorliegenden «Leitlinien zur Korruptionsbekämpfung» (im Folgenden auch «Leitlinien») einzuführen, mit
dem Ziel, einen systematischen Bezugsrahmen zur Bekämpfung von  Korruptionserscheinungen zu liefern und innerhalb der Gruppe, sowie gegenüber allen, die zugunsten oder im Auftrag von zugehörigen Gesellschaften handeln, die zu befolgenden Grundsätze und Regeln zu verbreiten, um Korruptionshandlungen jeglicher Art, direkt oder indirekt, aktiv und passiv, auch in Form von Anstiftung, vorzubeugen, sowie allgemein die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten.

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